Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPINNAX GmbH & Co. KG
(im Folgenden „SPINNAX“)
1 Leistungen von SPINNAX
1.1 Leistungsinhalt
1.1.1 SPINNAX stellt Kunden das vereinbarte Angebot nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) zur Verfügung. SPINNAX bietet einen personalisierten Abonnement-Dienst für Bewegungstracking, Analytik Spiel, Training, Wettkampf und sozialem Austausch über zugelassene Geräte sowie den Zugang zu verschiedenen Applikationen („Apps“) von Dritten und/oder SPINNAX zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mittels einer regelmäßig aktualisierten, software-basierten Bedienoberfläche („User Interface“) und beinhaltet Funktionen zum Aufzeichnen von Bewegungen und einfachem Erkunden und Abspielen der verfügbaren Inhalte, dem sozialen Austausch, der Analytik, Spielen sowie redaktionelle und persönliche Empfehlungen.
1.1.2 Anpassungen und Änderungen des Angebotes
1.1.2.1 Geringfügige Änderungen des Angebotes
SPINNAX ist jederzeit zu lediglich geringfügigen Änderungen des Programmangebotes berechtigt, die in Relation zum gesamten vereinbarten Programmangebot unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von SPINNAX und des Kunden ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Kunden hinzunehmen sind.
1.1.2.2 Weitere notwendige Anpassungen des Angebotes
SPINNAX behält sich vor, den vereinbarten Inhalt des Angebotes über 1.1.2.1 hinaus anzupassen, wenn (1.) dies auf Grund des Wegfalls von befristeten oder des unverschuldeten Wegfalls im Falle von unbefristeten Lizenzrechten für vertragsgegenständliche Funktionen (Rechteverluste), oder aus von SPINNAX oder den Erfüllungsgehilfen nicht verschuldeten technischen Gründen erforderlich und (2.) dies bei verständiger Würdigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist und (3.) der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt, weil SPINNAX dem Kunden weiterhin im Wesentlichen gleichwertige („vergleichbare“) Funktionen und Inhalte zur Verfügung stellt und (4.) die Anpassungen auf Grund von Umständen notwendig werden, die nach Vertragsschluss eintreten und SPINNAX bei Vertragsschluss nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar waren.
1.1.2.3 Eine Anpassung des Programmangebots ist stets ohne Nachteilsausgleich zulässig, soweit eine entsprechende Änderung bereits bei Vertragsabschluss zwischen SPINNAX und dem Kunden vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, soweit mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestimmte Funktionen durch SPINNAX aktualisiert und/oder ausgetauscht werden.
1.1.3 Digitales Archiv
Der Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung von Inhalten/Daten im Speicher des Smartphones der Cloud oder auf einem anderen zugelassenen Endgerät nur gemäß den Kopierschutzvorgaben von SPINNAX und/oder deren Lizenzgebern möglich ist. SPINNAX ist berechtigt, auf gespeicherten Cloud-Inhalte und Daten zuzugreifen und diese nach vertraglich vereinbarter Zeit zu löschen.
1.1.4 Onlinespeicher
Soweit vereinbart bietet SPINNAX dem Kunden eine Online-Speichermöglichkeit im Rahmen des Abonnements. Im Abonnement sind eine Speichergröße von 1,4 GB und ein Up-/Download-Volumen 0,25 GB/Monat enthalten.
1.1.4.1 Die Funktionen der Pakete können auf mehreren mobilen Endgeräten des Abonnenten genutzt werden, sofern diese Geräte die technischen Voraussetzungen erfüllen. Die Nutzung ist an einen Abonnenten gebunden, nicht übertragbar und auf die Abonnementlaufzeit begrenzt. Die Authentifizierung erfolgt über die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse und einen Lizenzschlüssel.
1.1.4.2 Die Nutzung eines FREAK-Sensors auf einem Endgerät schließt die gleichzeitige Nutzung des FREAK-Sensors auf einem weiteren Endgerät aus, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
1.2 FREAK-Sensor
1.2.1 Der Kunde benötigt zur Nutzung des SPINNAX-Angebotes (mit Ausnahme des Internetdienstes) einen FREAK Sensor, den SPINNAX, soweit vereinbart, leihweise zur Verfügung stellt. Der Kunde erwirbt kein Eigentum am FREAK Sensor.
1.2.2 SPINNAX behält sich das Recht vor, Leihgeräte jederzeit gegen Leihgeräte mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von SPINNAX und die Funktionen des Leihgerätes nicht wesentlich beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von SPINNAX für den Kunden zumutbar ist. Berechtigte Interessen sind insbesondere funktionstechnische, regulatorische und/oder lizenzrechtliche Anforderungen und/oder sicherheitstechnische Gründe.
Der Kunde erkennt an, dass es im Rahmen von Software-Aktualisierungen zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten oder Einstellungen, die der Kunde im FREAK Sensor oder der App gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
1.2.3 Rückgabe
Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages Leihgeräte auf eigene Kosten und Gefahr an SPINNAX zurückzugeben, sofern SPINNAX nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und/oder Gefahrtragung verpflichtet ist.
1.3 Lizenznummer
1.3.1 Für die Nutzung der mit dem jeweiligen Abonnement verbundenen Funktionen wird dem Kunden von SPINNAX eine Lizenznummer zugesendet. Sie ist für die Laufzeit des Abonnements gültig. Diese Lizenznummer berechtigt den Kunden nur zur Nutzung der mit dem Abonnement vereinbarten Funktionen mittels des bei Vertragsschluss angegebenen und zugelassenen FREAK Sensors.
1.4 Umfang der Nutzung
1.4.1 Berechtigte Nutzung
Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte berechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung auf den im Vertrag angegebenen Nutzer beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden die Nutzung der Funktionen mittels App (z.B. SPINNAX FREAK App) auf weiteren Endgeräten vertraglich gestattet ist.
Der Kunde darf Online-Funktionen soweit nicht gesetzlich gestattet, nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von SPINNAX nutzen. Im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität im Binnenmarkt können Kunden auf SPINNAX Online-Funktionen zugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.
1.4.2 Unberechtigte Nutzung
Die Nutzung ist nur mit von SPINNAX zugelassenen FREAK Sensoren und von SPINNAX zugelassener Software gestattet. Jegliche andere Form der Nutzung stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar und wird als unberechtigte Nutzung, zivil- und strafrechtlich verfolgt. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer FREAK Sensoren mit nur einer Lizenznummer ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit SPINNAX vereinbart ist.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Voraussetzungen für die Nutzung der Funktionen
Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses (Verbindung zum Internet), ausreichende Bandbreite und ausreichendes Datenvolumen, mit dem das Funktionsangebot von SPINNAX genutzt werden kann. Die verwendeten Endgeräte (z.B. Smartphones) müssen zur fehlerfreien Kommunikation zwischen FREAK Sensor und Endgerät über Bluetooth LE der Version 5.2 oder neuer verfügen. Die aktuelle Version des zum Endgerät passenden Betriebssystems (z.B. IOS oder Android) ist zu installieren. Für die Updates der Betriebssysteme der Endgeräte hat der Kunde zu sorgen. Updates der FREAK App und der Firmware werden von SPINNAX zur Verfügung gestellt. Dem Kunden obliegt die Durchführung der Updates für App und Firmware des FREAK Sensors. Nicht aktuelle App-Versionen und Firmware können zu Funktionseinschränkungen führen. Für Funktionseinschränkungen auf Grund nicht aktueller App-Software und/oder Firmware übernimmt SPINNAX keine Gewähr.
2.2 Jugendschutz
Der Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten.
2.3 Aktualisierung
Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Kunden ist SPINNAX unverzüglich mitzuteilen. Die dem Nutzer-Account hinterlegte E-Mail-Adresse in Verbindung mit der Lizenznummer und der FREAK-ID berechtigen in Kombination zur Nutzung der vertraglich zugesicherten Funktionen. Eine Änderung der dem Nutzer-Account hinterlegten E-Mail-Adresse führt zum Entzug der Nutzungsrechte. Eine Änderung der dem Nutzer-Account hinterlegten E-Mail-Adresse muss schriftlich beantragt, begründet und von SPINNAX genehmigt werden. Die Bearbeitungszeit zur Umstellung ist von der Auslastung der Servicestelle abhängig und kann variieren.
3 Vergütungsregelungen
3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementsgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden mit Beginn der kostenpflichtigen Laufzeit im Voraus fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, für das Abonnement und/oder den Zugang zu weiteren Diensten werden jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.2 Gebühren für weitere Leistungen, die der Kunden hinzubucht, werden zum Bestellzeitpunkt zur Zahlung fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.
3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementsgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt,per automatischen Einzug über STRIPE (Kreditkarte), PayPal oder im Banklastschriftverfahren. Eine Barzahlung ist in keinem Fall zulässig. Der Lastschrifteinzug durch SPINNAX erfolgt monatlich innerhalb von acht Werktagen nach dem jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin.
3.4 Scheitert der Einzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags nach dem Termin, für den der Einzug vereinbart war.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift kann SPINNAX für die bei SPINNAX anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro verlangen.
3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er SPINNAX pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass SPINNAX kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
4 Preisanpassung
4.1 SPINNAX kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen steigen, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von SPINNAX stehen („Gesamtkostensteigerung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Lizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten. Etwaige Kostensenkungen sind bei der Berechnung der Gesamtkosten von SPINNAX zu berücksichtigen. SPINNAX darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. SPINNAX informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens acht Wochen vor ihrem Inkrafttreten. SPINNAX weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.2 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.3 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.2 ist SPINNAX für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen. SPINNAX wird auch in diesem Fall den Kunden mindestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten der Anpassung informieren.
5 Schadensersatz
Kündigt SPINNAX das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall von Leistungspflichtverletzungen des Kunden oder Fristsetzung zur Nichterfüllung im Fall des Zahlungsverzugs oder aus anderen Gründen außerordentlich, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
6 Schutzmechanismen
Alle Inhalte sind mit einem digitalen Rechte-Management (DRM) versehen, das vom Kunden nicht umgangen werden darf.
7 Vertragsdauer
7.1 Vertragsschluss
7.1.1 Online und Telefon
Im Online-Bestellprozess gibt der Kunde durch Aktivierung des Bestellbuttons („zahlungspflichtig bestellen“) auf der Website einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Abonnementvertrags ab. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Vertragsbestätigung von SPINNAX zustande. Sollte der Kunde eine solche nicht erhalten haben, kommt der Vertrag mit Beginn der Vertragsdurchführung durch SPINNAX zustande. Am Telefon kommt der Vertrag durch Annahme des von SPINNAX ausgesprochenen Angebotes durch den Kunden zu Stande.
7.1.2 Sonstige Bestellwege
Der Vertragsschluss bei Bestellungen von SPINNAX Produkten über andere Bestellwege als den Fernabsatz richtet sich nach den Vorgaben des entsprechenden Bestellprozesses oder den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
7.2 Vertragsbeginn
Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Abschluss der Bestellung.
7.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, verlängert sich die jeweilige Laufzeit des Abonnementvertrags automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn nicht entweder der Kunde oder SPINNAX einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit kündigt. In der Folge kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
7.4 Ist SPINNAX aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Kunden einzelne Dienste und/oder Funktionen oder Pakete zur Verfügung zu stellen, ist SPINNAX mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Dienste und/oder Funktionen oder Pakete außerordentlich zu kündigen.
8 Übertragung an Dritte
SPINNAX ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert SPINNAX den Kunden vier Wochen im Voraus. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
9 Schlussvereinbarungen
SPINNAX kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von SPINNAX für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beider- seitigen Leistungen und die Laufzeit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von SPINNAX gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. SPINNAX weist den Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.
Unterstützung und Hilfe rund um das Abonnement unter SPINNAX.com/hilfe Kontaktoptionen unter SPINNAX.com/kontakt
Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt SPINNAX nicht teil.